Mein Weg – OP

Voraussetzungen für eine OP

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Adipositas Grad III (krankhaftes Übergewicht mit einem BMI BodyMassIndex größer als 40) seit mehr als 5 Jahren
  • Adipositas Grad II (krankhaftes Übergewicht mit einem BMI BodyMassIndex größer als 35) und nachgewiesener schwerer Erkrankungen, die mit dem Übergewicht im Zusammenhang stehen wie Bluthochdruck, Diabetes II , Atemaussetzer im Schlaf usw.
  • 6-12 Monate kombinierte Behandlung bestehend aus Ernährungs-, Bewegungs-, Verhaltens- und gegebenenfalls medikamentöse Therapie
  • Alter ab 18 Jahren
  • Maßnahmen, die das Verhalten des Übergewichtigen ändern
  • Es darf keine ursächliche psychische Nebenerkrankung vorliegen
  • Psychiatrische Behandlung bei psychisch Kranken
  • Bereitschaft und Mitwirkung des Patienten, seinen Lebensstil nachhaltig zu ändern
  • Bereitschaft zur Investition von Zeit
  • Klarheit darüber, dass eine lebenslange Notwendigkeit zur Behandlung erforderlich ist
  • Risikobewusstsein (OP-Risiko = Bereitschaft in Gesundheit zu investieren)

Von einer ‚Ultima ratio‘ (dem letzten Lösungsweg) gemäß den Vorgaben des BSG (BundesSozialGesetz) zur bariatrischen Chirurgie (operative Maßnahme zur Bekämpfung von Übergewicht) kann ausgegangen werden, wenn alle oben genannten Einschlusskriterien erfüllt sind.

Antrag bei der Krankenkasse

Keine Krankenkasse gibt gerne Geld aus, besonders nicht für Patienten die denken: ‚och ich lass mich jetzt einfach mal operieren‘. Für alle Patienten gilt: man muss zeigen, dass man die OP braucht und der letzte Ausweg ist. Dafür gibt es das sog. MMK, das Multimodale Konzept. Im Antrag für die Krankenkasse sollten deshalb enthalten sein:

  • Ernährungsprotokoll (min. 4 Wochen)
  • Bescheinigung über erfolgte Ernährungsberatung (min. 3 Monate)
  • Maßnahmenplan, welche Abnehmversuche schon unternommen wurden
  • Bescheinigung über sportliche Aktivitäten
  • Bescheinigung einer Adipositas Selbsthilfegruppe (min. 6 Monate)*
  • Gutachten über vorhandene Erkrankungen
  • Gutachten über psychologische Verhaltenstherapie
  • Gutachten eines AC Chirurgen
  • Persönliches Anschreiben an die Krankenkasse

Allerdings ist dies auch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Am besten wenden sie sich ein Adipositas Netzwerk. Gerne sind unterstützen wir sie hier dabei.

*) Diese sollen, wenn möglich, hintereinander besucht werden. Kleckerweise könnte der KK zeigen, dass man die Sache nicht erst nimmt, was ggf. zu einer Ablehnung führen kann.

Viele Krankenkassen lehnen den Antrag erst einmal grundsätzlich ab. Es ist dann äußerst wichtig, sofort einen Widerspruch einzulegen. Eine Erklärung und Klärung kann später erfolgen.

Besuch beim MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet u. a. die Indikation für bariatrische Eingriffe, sowie für plastisch-rekonstruktive Eingriffe nach Adipositaschirurgie unter Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse im Einzelfall. Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Adipositaschirurgie hervorgehoben, dass eine Kostenübernahme für eine chirurgische Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur als ‚Ultima Ratio‘ in Frage kommt, d. h. wenn alle anderen Möglichkeiten der Gewichtsreduktion ausgeschöpft sind. Voraussetzung einer sozialmedizinischen Beurteilung, ist eine ausreichende Informationslage für den zu prüfenden Einzelfall:

  • Sind die Befunde und Stellungnahmen nachvollziehbar und vollständig?
  • Liegt eine Adipositas Grad II mit schwerwiegenden Begleiterkrankungen oder Grad III vor
  • Eine Adipositas verursachende Erkrankung, die anders zu behandeln ist, wurde ausgeschlossen
  • Eine Kontraindikation für die Durchführung eines bariatrischen Eingriffes liegt nicht vor
  • Die konservativen Maßnahmen wurden erfolglos ausgeschöpft
  • Liegen psychologische Befunde vor
  • Wie beweglich ist der Patient
  • Wie sind die Essgewohnheiten

Darüber hinaus wird abgeklärt:

  • Ist das Zentrum oder die Klinik bzw. der Operateur geeignet?
  • Ist eine lebenslange Nachbehandlung sichergestellt?

Achtung: Eine soziale Abgrenzung des Patienten von der Gesellschaft oder die Aussage ‚ich fühle mich nicht wohl‘, können zu einer Ablehnung führen, da diese keinen Grund für eine zu bewilligende Operation darstellen.

Ausnahme: Bei einem BMI >= 60 (Adipositas permagna) ist nach der aktuell verfügbaren Literatur eine relevante Gewichtsbeeinflussung, auch unter multimodaler Therapie, nicht zu erwarten. In den meisten Fällen wird der MDK einer möglichen Operation sofort zustimmen.

Quelle: Auszugsweise aus ‚Begutachtungsleitfaden MDK/MDS – Adipositaschirurgie

Arzt und Klinik

Bei der Wahl einer geeigneten Klinik ist im Vorfeld abzuklären, wie viele adipositas-chirurgische (bariatrische) Operationen pro Jahr durchgeführt werden. Wichtig ist auch zu erfahren, ob eine Nachbehandlung/Nachsorge oder weitere Maßnahmen, z.B. eine Ernährungsberatung, angeboten werden. Aus öffentlichen Foren kann man erfahren, ob der operierende Arzt von ehemaligen Patienten empfohlen wird.

Vor-/Nachbereitung

Die Vorbereitung auf eine Operation kann, je nach Methode, unterschiedlich sein. Oft ist die Leber von adipösen Patienten mit einer dicken Schicht Fettzellen belegt. Dieses zusätzliche Gewicht kann bei einer Operation, besonders beim ‚Schlauchmagen‘, zu Komplikationen (z.B. Sichtbehinderung, Brechen von OP-Instrumenten) sorgen. Durch eine spezielle, eiweißhaltige Ernährung, kann dieses Gewicht verringert werden. Spezielle Medikamente, z.B. Blutverdünner, müssen rechtzeitig abgesetzt oder verringert werden.

Nach der Operation müssen einige Regeln beachtet werden. Je nach Methode muss sich der Magen und der Stoffwechsel auf die neue Situation einstellen. Durch die jetzt auftretende Mangelernährung, kann der Vitamin- und Elektrolythaushalt aus dem Gleichgewicht geraten. Direkt nach einer bariatrischen Operation, wird die Ernährung in kleinen Schritten begonnen. Nach einer sog. ‚Flüssigphase‘ folgt die ‚Breiphase‘. Erst nach und nach wird auf feste Nahrung umgestellt.

Im weiteren Verlauf müssen regelmäßig Blutwerte bestimmt werden, um Art und Umfang von Defiziten im Stoffwechsel zu erfassen, deren Behandlung vornehmen und steuern zu können (Substitutionstherapie). Hierzu zählen in der Regel folgende Werte als Basis-Daten (Standard nach Bypass und Schlauchmagen, fakultativ nach Magenband):

  • Blutbild
  • Eisen
  • Calcium
  • Ferritin
  • 25-OH-Vitamin D3
  • Parathormon
  • Vitamin B1, B12
  • Folsäure

Nach BPD-OP’s (Scopinaro und DS) immer auch Albumin, Gesamteiweiß, Vitamin A und Eiweiß-Elektrophorese.

Medikamente, die die Magenschleimhaut schädigen können, sollen nach einer bariatrischen Operation nicht mehr eingenommen werden. Dazu zählen u.a. Aspirin, ASS, Cortison, alle sog. Rheumamittel (NSAR).

Auch Jahre nach einer bariatrischen Operation können noch mechanische oder metabolische (Stoffwechsel) Komplikationen auftreten, die eine spezifische und rasche Therapie benötigen.

Die Haut hat sich über Jahre dem Übergewicht angepasst und wurde dadurch sehr stark überdehnt. Der Patient muss sich im Klaren sein, dass die Haut nach der enormen Gewichtsabnahme schlaff und runzelig herunter hängt. Erst nach einer erfolgreichen und dauerhaften Gewichtsabnahme besteht die Möglichkeit, die Haut wieder zu straffen. Hier ist im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären, ob die Kosten für eine Wiederherstellungsoperation (WHO) übernommen werden.

Quelle: Auszugsweise mit freundlicher Genehmigung Adipositas Netzwerk Alb Donau